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Erfassen Sie Arbeitszeiten nachvollziehbar und ohne Stundenzettel. Wir richten Zeiterfassungssysteme wie Timemaster und MEG TiMaS mit Terminals, RFID-Transpondern und App ein.
Digitale Zeiterfassung ist die elektronische Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit, etwa per Terminal mit RFID-Transponder, App oder PC. Arbeitgeber in Deutschland sind seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 verpflichtet, Arbeitszeiten zu erfassen. LückerServices richtet Systeme wie Timemaster der Timemaster GmbH aus Leer oder MEG TiMaS der mess-elektronik-groß GmbH ein.
Systeme
Erfassung
Bereitstellung
Zielgruppe
Mit seinem Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten einzuführen. Das Gericht leitet die Pflicht aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz ab und stützt sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019. Die Pflicht gilt bereits heute. Eine bestimmte Form der Erfassung schreibt das geltende Recht bisher nicht vor.
Das Bundesarbeitsministerium hat am 18. Juni 2026 einen Referentenentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Danach sollen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit grundsätzlich am selben Tag und elektronisch erfasst werden. Vorgesehen sind Übergangsfristen, etwa zwei Jahre für Betriebe mit weniger als 250 und fünf Jahre für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten. Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten sollen nicht elektronisch erfassen müssen. Stand Oktober 2026 ist der Entwurf noch nicht verabschiedet, Änderungen sind möglich.
Eine digitale Zeiterfassung erfüllt die heutige Pflicht und bereitet Sie auf eine mögliche elektronische Erfassungspflicht vor. Wir setzen dafür auf bewährte Systeme. Timemaster der Timemaster GmbH aus Leer gibt es als Cloud-Variante Timemaster GO, laut Hersteller in Deutschland entwickelt und gehostet, oder als lokale Installation. TiMaS der mess-elektronik-groß GmbH (MEG) aus Woltersdorf wird als Kaufsoftware angeboten und unterstützt RFID, Fingerprint, App und PC.
Mitarbeitende buchen Kommen und Gehen mit einem RFID-Chip oder einer Karte am Terminal. Das geht schnell, ist eindeutig zugeordnet und ersetzt handschriftliche Stundenzettel vollständig. Auch Zutrittskontrolle ist je nach System möglich.
Für Außendienst, Montage oder Homeoffice stehen App- und PC-Buchungen zur Verfügung. So werden Arbeitszeiten auch dort erfasst, wo kein festes Terminal installiert ist. Die Buchungen landen direkt im zentralen System.
Urlaubsansprüche, Krankheitstage und weitere Abwesenheiten werden im System gepflegt. Mitarbeitende und Vorgesetzte sehen Resturlaub und Zeitkonten jederzeit aktuell und nachvollziehbar. Anträge und Übersichten auf Papier werden damit überflüssig.
Gleitzeit, Teilzeit oder Schichtmodelle lassen sich als Wochenprogramme hinterlegen. Die Software berechnet Salden automatisch und zeigt Abweichungen wie vergessene Buchungen an. Korrekturen werden nachvollziehbar dokumentiert.
Tages- und Monatsjournale, Berichte als PDF oder Excel und Exporte unterstützen die Lohnabrechnung. So liegen Nachweise bei Prüfungen schnell und vollständig vor. Manuelle Übertragungen entfallen weitgehend.
Zeiterfassungsdaten sind personenbezogen. Wir richten Rollen und Zugriffsrechte datensparsam ein und berücksichtigen bei der Einführung die Mitbestimmungsrechte eines vorhandenen Betriebsrats. So bleibt die Lösung datenschutzkonform und wird im Team akzeptiert.
am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO)
Wir klären Arbeitszeitmodelle, Standorte, Mitarbeiterzahl und gewünschte Erfassungswege und empfehlen ein passendes System mit Cloud- oder lokalem Betrieb. Das Erstgespräch ist kostenfrei.
Wir montieren und vernetzen Zeiterfassungsterminals, richten RFID-Transponder ein und sorgen für eine stabile Anbindung an Ihr Netzwerk oder die Cloud.
Wir hinterlegen Mitarbeiterstammdaten, Arbeitszeitmodelle und Urlaubsansprüche, richten Rechte ein und schulen Personalverantwortliche sowie Mitarbeitende. Auf Wunsch richten wir auch Exporte für Ihre Lohnabrechnung ein.
Wir betreuen Software und Terminals im laufenden Betrieb, spielen Updates ein und helfen bei Fragen zu Auswertungen und Exporten für die Lohnabrechnung.
Ja. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten erfassen. Die Pflicht ergibt sich aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz und gilt bereits heute. Eine konkrete Form ist im geltenden Recht noch nicht festgelegt. Für die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatung.
Voraussichtlich ja, aber noch nicht verbindlich. Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vom 18.06.2026 sieht eine elektronische Erfassung mit Übergangsfristen und einer Ausnahme für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten vor. Stand Oktober 2026 ist das Gesetz nicht verabschiedet, Inhalte und Termine können sich noch ändern.
Ja, grundsätzlich. Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass der Arbeitgeber auf die Kontrolle der Arbeitszeiten verzichtet. Die Erfassung selbst bleibt aber Pflicht. Der aktuelle Referentenentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber trotzdem von Verstößen gegen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten erfahren müssen, etwa über automatische Hinweise. Eine digitale Lösung erleichtert das deutlich.
Beide erfassen Arbeitszeiten per Terminal, App oder PC, unterscheiden sich aber im Betriebsmodell. Timemaster gibt es als Cloud-Lösung Timemaster GO mit monatlicher Abrechnung oder als lokale Installation. TiMaS von mess-elektronik-groß wird als Kaufsoftware mit einmaliger Anschaffung angeboten und bietet zusätzlich Fingerprint und Zutrittskontrolle. Wir beraten Sie, welches System besser passt.
Jede Person erhält einen RFID-Chip oder eine Karte, die ihr im System zugeordnet ist. Beim Arbeitsbeginn und -ende hält sie den Transponder kurz an das Terminal. Die Buchung wird gespeichert und in der Software ausgewertet. Das Verfahren ist schnell, berührungslos und vermeidet Fehler durch nachträgliche Eintragungen.
| Systeme | Timemaster (Timemaster GmbH, Leer) und TiMaS (mess-elektronik-groß GmbH, Woltersdorf) |
|---|---|
| Erfassungswege | Terminal mit RFID-Transponder, App, PC; bei TiMaS optional Fingerprint |
| Bereitstellung | Timemaster als Cloud (Timemaster GO) oder lokal; TiMaS als Kaufsoftware |
| Rechtsgrundlage | § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) |
| Gesetzgebung | Referentenentwurf BMAS vom 18.06.2026, noch nicht verabschiedet (Stand Oktober 2026) |
| Zielgruppe | Kleine und mittelständische Betriebe aller Branchen |
Stand: Oktober 2026
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir Ihre Anforderungen und zeigen konkrete nächste Schritte – persönlich, verständlich und ohne Verpflichtung.
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Stefan Lücker (Geschäftsführer)
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